Mitführpflicht für MotorradfahrerInnen in Europa

Mit dem Frühjahr beginnt auch wieder das Reisen.

Bevor man jedoch eine Reise antritt, sollte man sich erkundigen, welche Regeln im jeweiligen Land vorherrschen.

 

Dieser Beitrag soll euch einen ersten Überblick verschaffen. Gesetzte und Regeln können sich jedoch jederzeit ändern, daher übernehmen wir keine Haftung in Bezug auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Wenn ihr neue Gesetze oder Gesetzesänderungen, sowie unerwähnte Gesetze kennt, schreibt mir doch ein Mail an office@gripsmania.at (im Idealfall mit dem entsprechenden Link)

Versicherung/Reisedokumente

Nur zur Erinnerung: Ein Führerschein ist KEIN anerkannter Ausweis. Daher immer einen Personalausweis oder Reisepass mitführen.
Natürlich darf auch der Zulassungsschein nicht fehlen 😉

Empfohlen wird die Mitnahme der IVK – internationale Versicherungsbestätigung (ehemals grüne Versicherungskarte), sowie ein europäischer Unfallbericht

Wenn du keine Kaskoversicherung hast, gibt es die Möglichkeit dein Fahrzeug (zumindest für ÖAMTC Mitglieder) vorübergehend Vollkasko zu versichern. Dann ist dein Motorrad bei Unfällen, Diebstählen und Beschädigungen versichert.

In manchen Ländern wie Armenien muss man an der Grenze noch eine länderspezifische Haftpflichtversicherung abschließen.

Verbandszeug

Eine kleine Motorradapotheke ist nicht nur in Österreich, sondern auch in den meisten europäischen Ländern mitzuführen. Da wir sie in Österreich sowieso dabei haben müssen, müssen wir uns hier mit den Ländern nicht nähre befassen.

Warnweste

Hier unterscheidet man zwischen Mitführ- und Tragepflicht.

Bei einer Tragepflicht muss man keine Warnweste mitführen. Wird man jedoch in einen Unfall in irgendeiner Form verwickelt und legt dabei keine Warnweste an, können die Strafen dafür empfindlich hoch sein.
Eine Tragepflicht gilt derzeit in Ländern wie Bosnien & Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Italien, Mazedonien, Montenegro, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn. Auch in Belgien, Frankreich, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Slowakei,  Tschechien muss man bei einer Panne/Unfall eine Warnweste tragen. In Finnland gilt die Tragepflicht auch für Beifahrer.

Eine Mitführpflicht gilt in Frankreich, Litauen, Luxemburg, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn oder Tschechien.

Warndreieck

Im angrenzenden Ungarn ist ein Warndreieck nur dann verpflichtend, wenn man mit einer Beiwagenmaschine unterwegs ist. In Ländern, wie Albanien, Finnland, Schweden, Russland und Ukraine oder Island oder auch auf Malta, gehört ein Warndreieck zur verpflichtenden Grundausstattung für alle Motorradfahrer.

Ersatzlampenset

Wenn dein Motorrad über keine Xenon- oder LED Beleuchtung verfügt, musst du in Kroatien und Albanien Ersatzlampen dabei haben. Bei Fahrten nach Frankreich, Ungarn, Mazedonien und in den Kosovo wird die Mitnahme von Ersatzlampen zumindest empfohlen.

Zusatzverpflichtungen wie Helm, Handschuhe, Kleidung

In den meisten europäischen Ländern muss der Sturzhelm bereits die ECE-22 Norm erfüllen.
Albanien, Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Deutschland, Polen, Portugal, Irland, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien und Nordirland.

In Frankreich und Belgien gilt Handschuhpflicht. Die Handschuhe müssen einer CE-Norm entsprechen und ein CE-Zeichen enthalten. In Belgien müssen Motorradfahrer auch eine lange Jacke und Hose und Stiefel, welche über die Knöchel reichen, tragen.
In Frankreich sind Reflektoren am Helm verpflichtend.